Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer,

die Hausordnung soll dazu beitragen, dass wir in der Marienschule in einer Gemeinschaft leben können, in der man sich wohlfühlt und in der man gut miteinander arbeiten kann.

Unsere Schule hat:

  • über 1200 Schülerinnen und Schüler und über 80 Lehrerinnen und Lehrer
  • Eltern
  • Schwestern
  • Hausmeister
  • Sekretärinnen
  • Reinigungsfrauen

Ein Zusammenleben so vieler Menschen braucht Regeln und allgemeine Rücksichtnahme. Bei der Abfassung der Hausordnung mussten die Bedingungen der Versicherung, Auslagen des Schulrechts, aber auch die Lage unserer Schulräume berücksichtigt werden, so dass nicht alle Wünsche, seien es die der Schülerinnen und Schüler oder die der Lehrerinnen und Lehrer, erfüllt werden konnten.

Einiges setzen die Regeln voraus: Ihr müsst euch mitverantwortlich fühlen für das euch anvertraute Schuleigentum und euch verpflichtet fühlen, das persönliche Eigentum von Mitschülern und Lehrern zu achten.

Unser Zusammenleben in der Schule wird aber erst dann gelingen, wenn ihr über die Regeln hinaus bereit sein werdet, mitzudenken und euch für die Gemeinschaftsaufgaben einzusetzen.

1. Stundenraster

Stunde Zeit
1. Stunde 8.00 – 8.45 Uhr
2. Stunde 8.45 – 9.30 Uhr
3. Stunde 9.35 – 10.20 Uhr
Pause 10.20 - 10.40 Uhr
4. Stunde 10.40 – 11.25 Uhr
5. Stunde 11.25 – 12.10 Uhr
Pause 12.10 - 12.25 Uhr
6.Stunde 12.25 – 13.10 Uhr
7.Stunde 13.15 – 14.00 Uhr
Pause 14.00 - 14.15 Uhr
8. Stunde 14.15 – 15.00 Uhr
9. Stunde 15.05 – 15.50 Uhr
10. Stunde 15.50 – 16.30 Uhr

2. Vor dem Unterricht

2.1. Die Schule wird um 7.00 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.

2.2. Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt. Fahrräder sind nicht über die Schule versichert.

2.3. Schülerinnen und Schüler, die zu einer späteren Stunde Unterrichtsbeginn haben, sollen auf den schon stattfindenden Unterricht Rücksicht nehmen.

3. Unterricht

3.1. Die Schule fordert von allen den regelmäßigen und pünktlichen Besuch aller vorgeschriebenen Unterrichtsstunden.

Die Schulgottesdienste sind Schulveranstaltung für alle.

3.2. Im Garten findet nur fachspezifischer Unterricht statt.

3.3. Zum Stundenbeginn gehen alle Schüler in ihre Klassenräume und halten sich nicht mehr auf den Fluren auf.

3.4. Während der Unterrichtszeit ist es in der Regel nicht gestattet, zu essen oder Kaugummi zu kauen.

3.5. Bei Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I dürfen keine Schüler vorzeitig entlassen werden.

3.6. Vor dem Ende der Unterrichtszeit wird ebenfalls kein Schüler vorzeitig entlassen. Eine Ausnahme liegt im Krankheitsfall vor.

4. Unterrichtsänderungen

Vertretungspläne für die Sek. I und die Angabe von Unterrichtsänderungen für die Sek. II können dem Schulmanager oder den Bildschirmen (Glastreppenhaus, Atrium) entnommen werden. Alle Schülerinnen und Schüler rufen dort die für sie wichtigen Informationen selbstständig ab.

5. Entschuldigungen

5.1. Beurlaubung

5.1.1. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen müssen rechtzeitig schriftlich bei der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer bzw. Tutor beantragt werden.

5.1.2. Bei Beurlaubungen für mehrere Tage ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung notwendig.

5.1.3. Eine Beurlaubung für den letzten Tag vor oder/und den ersten Tag nach den Ferien ist in der Regel nicht erlaubt.

5.2. Entschuldigungsverfahren für die Sekundarstufe I und II:

Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern bzw. der volljährige Schüler oder die Schülerin unverzüglich, spätestens am dritten Tag, die Schule. (vgl. Erzbischöfliches Schulgesetz § 8)

6. Pausenordnung

Die großen Pausen sind zur Entspannung da. Sie können ihren Sinn nur erfüllen, wenn folgende Regeln beachtet werden:

Generell gilt:

6.1. Auf dem Schulhof und im Gebäude ist auf Sauberkeit zu achten. Die Verantwortung für die Reinhaltung tragen alle in der Schule gemeinsam. Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter.

Der Ordnungsdienst auf dem Schulhof, der dennoch notwendig ist, wird klassenweise im wöchentlichen Wechsel durchgeführt.

Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben und/oder abzuholen.

Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt:

6.2. In der ersten und zweiten großen Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 ihren Klassenraum. Der Lehrer oder die Lehrerin der vorangegangenen Stunde schließt die Türe ab. Am Ende der Pause schließt die Lehrerin oder der Lehrer, der dort Aufsicht führt, den Klassenraum wieder auf. Alle Schülerinnen und Schüler kehren mit dem ersten Klingeln am Ende der Pause zu ihrem Unterrichtsraum zurück.

Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich unverzüglich auf den Schulhof, in die Pausenhalle oder den Schulgarten. Die Wiese darf nur dann betreten werden, wenn dies nicht durch Hinweisschilder untersagt wird.

Besucher der Bibliothek oder der Cafeteria begeben sich zügig dort hin.

Im Falle einer "Regenpause" dürfen alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude bzw. in ihren Klassenräumen bleiben. Eine "Regenpause" wird durch einen gesonderten Schulgong angezeigt.

6.3. Das Verlassen des Schulgrundstücks kann aus versicherungsrechtlichen Gründen während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht gestattet werden. Dies gilt auch für Wartezeiten für AGs oder ähnliche Veranstaltungen.

6.4. Das Rauchen und die Benutzung von Feuerzeugen oder Streichhölzern ist auf dem Schulgelände untersagt.

6.5. Auf dem Schulhof sind alle Spiele möglich, bei denen Mitschüler nicht gefährdet und Sachgegenstände nicht beschädigt werden. Folgende Regelungen gelten:

Das Ball- Spielen mit Softbällen ist erlaubt

Jegliches „Spielen“ mit anderen „Wurfgeschossen" (Dosen, Flaschen - Glas oder Plastik! - Tennisbälle, Fußbälle - Leder und Plastik -, Schneebälle, usw.) ist verboten.

Auch für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt:

6.6. In den Klassenräumen und in den Fluren gelten folgende Regeln:

  • Jegliches Ballspielen ist verboten.

  • Nachlaufen ist ebenfalls nicht erlaubt

  • Fensterbänke und Brüstungen sind weder Sitz- noch Spielplätze.

7. In den Unterrichtsräumen und auf dem Schulgelände

7.1. Jegliches Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln, insbesondere sind Leihbücher mit einem Schutzumschlag zu versehen und gelöste Blätter neu einzukleben.

7.2. Wer sich in fremden Räumen aufhält, ist dafür verantwortlich, dass diese sauber und unbeschädigt verlassen werden. Sollten Stühle und Tische verstellt worden sein, müssen sie am Schluss der Stunde wieder in die ursprünglich angetroffene Ordnung zurückgebracht werden.

7.3. Mobiliar und Inventar dürfen nur mit besonderer Genehmigung aus den Räumen entfernt werden.

7.4. Die Handynutzung ist für alle Schulstufen während des Unterrichts ohne Erlaubnis der Lehrkraft untersagt und das Handy nicht sichtbar und mindestens lautlos aufzubewahren. Bei Fehlverhalten wird das Handy gegebenenfalls eingezogen.

7.5. Essensreste (Papier, Dosen, Kaugummis etc.) müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

7.6. Das Ballspielen in der Pausenhalle ist während der Unterrichtsstunden wegen des störenden Lärms nicht erlaubt, ausgenommen die große Mittagspause.

7.7. Jegliche Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, Rollschuhen u.a. ist auf dem Schulgelände untersagt. Ausgenommen sind die Spielgeräte, die während der Pausen ausgeliehen werden

7.8. Klassenschmuck - insbesondere an den Fenstern - muss vor den Ferien wieder entfernt werden. Dies gilt besonders zu Weihnachten.

8. Fachräume

Fachräume werden nur in Begleitung einer Lehrerin oder eines Lehrers betreten und sind daher in den Pausen verschlossen.

9. Nach dem Unterrricht

Beim Verlassen des Klassenraumes müssen die Stühle in der letzten Stunde, beim Verlassen der Fachräume nach jeder Stunde hochgestellt und der Raum besenrein verlassen werden.

10. Caféteria

Die Cafeteria ist für alle geöffnet. Die Öffnungszeiten können dem Aushang entnommen werden.

11. Bibliothek

Die Schülerbibliothek ist eine Leihbibliothek. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Bibliothekstür zu entnehmen.

Die Lehrerbibliothek ist eine Präsenzbibliothek und kann als Arbeitsraum von Oberstufenschülern und -Schülerinnen benutzt werden.

12. Verhalten in Notfällen

In jedem Klassen- bzw. Fachraum hängen Verhaltensregeln und Fluchtpläne an den Türen.

13. Erziehungsmaßnahmen

Bei Zuwiderhandlung gegen die Schulordnung halten wir uns an die im Erzbischöflichen Schulgesetz vorgesehenen Erziehungsmaßnahmen.

Stand: Juni 2023