Digitalisierung
Die Medienbildung hat an der Marienschule einen hohen Stellenwert. Wir verfolgen bei allen Aktivitäten rund um unser Medienkonzept das Ziel, die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien im Privat- und Berufsleben vorzubereiten.
Unser Mediencurriculum orientiert sich an den durch die Landesregierung gesetzten Vorgaben des Medienkompetenzrahmens NRW und den Bezügen zu den aktuellen Kernlehrplänen der jeweiligen Fächer.
Alle Unterrichtsräume sind mit digitalen Tafeln ausgestattet. Zur Ausleihe stehen für alle Stufen Tablets und Laptops sowie zwei Computerräume mit PCs zur Verfügung. Alle Lernenden haben einen Zugang zur Lernplattform Moodle. Dokumente und Präsentationen können über die Plattform Nextcloud erstellt, gespeichert und geteilt werden. Über die Plattform Fobizz erfolgt der datenschutzkonforme Einsatz von (KI gestützten) digitalen Tools im Unterricht. Insbesondere für das kooperative Lernen, für Individualisierung und Differenzierung sehen wir ein großes Potenzial des tabletgestützten Unterrichts. Aktuell steht im Unterricht ab der Stufe 10 jeder Schülerin und jedem Schüler ein iPad für den schulischen Gebrauch zur Verfügung. Diese sind in der Regel elternfinanziert und in Einzelfällen Leihgeräte der Schule.
Unser Ziel ist ein gewinnbringender und ausgewogener Einsatz der (digitalen) Medien. Den Mehrwert analoger Elemente des Lernens und das „Lernen mit allen Sinnen“ wollen wir dabei bewusst nicht aus dem Blick verlieren.
Bereits seit 2014 werden an der Marienschule Schülerinnen und Schüler zu Medienscouts ausgebildet. Sie leisten durch den peer-education Ansatz einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Medienbildung durch Workshops zu Themen wie Cybermobbing, Sicherheit im Netz und social media.
Die Digitalisierung ist zudem integraler Bestandteil des Schulentwicklungsprozesses an der Marienschule, auch im Bereich der Fortbildungen und der Fachschaftsarbeit. Wir sehen die Medienbildung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Deshalb enthält unser Medienkonzept auch Elemente des Austauschs, wie den medienpädagogischen Elternabend. Der Einsatz des digitalen „Schulmanagers“ seit 2023 erleichtert Eltern und Lernenden auf vielfältige Weise die Organisation und Kommunikation rund um den Schulalltag.
Handynutzungordnung
Nach ausgiebigen Beratungen hat sich die Schulkonferenz über eine Handyordnung für die Marienschule verständigt, die damit in die Hausordnung aufgenommen wird. Demnach gilt für die Nutzung von Handys Folgendes:
- Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 bis 7 dürfen das Handy während des Schulvormittags nicht nutzen.
- Die Schülerinnen und Schüler der Stufen 8 bis 10 dürfen das Handy außerhalb der Unterrichtszeiten nur im Unterrichtsraum nutzen. Diese Klassen werden angehalten eigene Konzepte zu entwickeln, wie eine Reduzierung der Handynutzungszeit erreicht werden kann.
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Handy außerhalb der Unterrichtszeiten ohne Einschränkung nutzen.
Bei einem Verstoß wird das Handy bei der Lehrkraft abgeben werden. Es wird dann im Sekretariat hinterlegt, wo es nach Unterrichtsschluss gegen Vorlage eines Ausweises wieder abgeholt werden kann, die Eltern werden schriftlich informiert. Bei wiederholten Verstößen werden weitere pädagogische Maßnahmen ergriffen.
Die Vertreter aller Gremien in der Schulkonferenz sind sehr zuversichtlich mit dieser Handyordnung einen klaren Rahmen zu setzen, der ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen sinnvoller Mediennutzung und der Förderung von sozialem Miteinander ermöglicht.
FAQ: Einführung iPads ab Klasse 10
1. Warum überhaupt ein Endgerät für mein Kind?
Weil die Gesellschaft und die globalisierte Welt Medienkompetenzen verlangen, die für viele Berufe und Studiengänge Voraussetzung oder zumindest hilfreich sind.
Die Zukunft für unsere Schülerinnen und Schüler ist digital, sie werden sich in einer von digitalen Strukturen organisierten Welt orientieren müssen, ihre Kompetenzen werden sich an anderen Maßstäben orientieren als bei den vorherigen Generationen. Wir sehen uns in der Verpflichtung, unsere Schüler*innen auf diese erheblich veränderte Welt vorzubereiten, und zwar so gut wie eben möglich. Viel Routine und Hintergrundwissen bei der Nutzung digitaler Medien gehören dabei in Zukunft zum unverzichtbaren Kapital, das wir unseren Lernenden mitgeben sollten. Die Marienschule Opladen möchte auf der Grundlage einer guten Infrastruktur die Lernenden dazu befähigen, die digitalen Anforderungen innerhalb der Gesellschaft zu erfüllen. Wir sind davon überzeugt, dass dies nur in einer 1:1-Austattung (jede Lernende mit „ihrem“ Endgerät) nachhaltig gelingen kann.
2. Wieso ein iPad und kein anderes Modell?
Zur Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit gehört für uns, dass alle Lernenden mit funktionsähnlichen Endgeräten die gleichen Voraussetzungen zum Lernerfolg mitbringen und nicht zuletzt ist es, bezogen auf die Nutzungsdauer (von mindestens vier Jahren), auch eine recht günstige und nachhaltige Variante. Durch ein in sich geschlossenes System aus Geräteverwaltung, schulischer Infrastruktur (z. B. AppleTVs) und Bedienkonzept ergibt sich ein breit verfügbarer Nutzungsansatz in der Schule. Darüber hinaus hat sich die Einbindung der iPads in das Unterrichtsgeschehen in der Testklasse als funktional und für die Schülerinnen und Schüler leicht umsetzbar erwiesen.
Folgende Kriterien muss ein Endgerät erfüllen:
mobil und leicht für den täglichen Einsatz und Schulweg (Tablet)
sehr gute Qualität (Zuverlässigkeit, Transport- und Einsatzbelastung, Akku)
Updatefähigkeit von mindestens vier Jahren (Gleiche Betriebssystem- Version aller Geräte der letzten vier Jahre)
Verfügbarkeit über viele Jahre in ausreichender Stückzahl
SSD als Speichermedium, leistungsfähiger Prozessor
Bezahlbarkeit in Bezug auf die Nutzungsdauer
hohe Sicherheit vor Schadsoftware wie Viren oder Trojanern
zentrale Verwaltungsmöglichkeit, effiziente Administrierbarkeit
Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur
vollständige(r) Zugriff/Einschränkungsmöglichkeit durch Lehrkräfte im Unterricht
3. Wie lernt mein Kind den richtigen Umgang mit dem iPad?
Auf technischer und organisatorischer Ebene begleiten wir die Schülerinnen und Schüler gerade zu Beginn der 10. Klasse sehr eng bei den ersten Schritten, das iPad als Arbeitsgerät kennen- und bedienen zu lernen. Am Anfang des Schuljahres werden dafür Klassenleitungs-Zeiten eingerichtet, in denen die Klasse das Gerät technisch besser kennenlernen kann, Vereinbarungen zur Nutzung besprochen und organisatorische Vereinbarungen z.B. zur Heftführung getroffen werden. In unserer Erfahrung sind die Schülerinnen schon bald echte Profis im Umgang mit ihren Geräten und können kleinere auftretende Probleme selbstständig lösen. Unser MDM-Team steht aber auch über die Anfangszeit hinaus immer zur Verfügung, Probleme im Zusammenhang mit dem iPad zu lösen und Hilfestellungen zu geben.
Zum richtigen Umgang mit dem iPad gehören allerdings nicht nur die technischen und organisatorischen Aspekte. Vielmehr muss auch die umfassende Medienkompetenz geschult werden, zu der z.B. auch der reflektierte Blick auf die Mediennutzung oder das richtige Einordnen von Informationen aus dem Internet gehören. In diesem Bereich sind sowohl die Schule als auch die Eltern gefragt, da das iPad (genauso wie zuvor auch meist schon das Smartphone) auch privat genutzt wird.
In NRW gibt es einen Medienkompetenzrahmen, der verbindlich festlegt, welche Medienkompetenzen im Laufe der Schulzeit verbindlich vermittelt werden müssen. Daran sind alle Fächer beteiligt, was sich auch in den Lehrplänen wiederfindet. Auf die Umsetzung an unserer Schule und die Weiterentwicklung unserer digitalen Konzepte achtet unsere Digitalisierungsbeauftragte. Schauen Sie bei Interesse doch einmal in den Medienkompetenzrahmen des Landes NRW hinein!
4. Muss ich einen Stift kaufen?
Ja, denn unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Einsatz für schulische Zwecke nur mit Stift vollumfänglich möglich ist.
Uns ist bewusst, dass der Apple Pencil ein zusätzlicher Kostenfaktor ist, aber die Funktionalität und Qualität ist spürbar höher als mit Ersatzprodukten anderer Marken.
5. Kann das iPad auch privat genutzt werden?
Wird ein Gerät über den Shop von Converge (ehemals der Gesellschaft für digitale Bildung) erworben oder ein von Ihnen bereits vorher gekauftes Gerät bei uns eingebunden, ist eine private Nutzung des Gerätes vollumfänglich möglich. Das bedeutet, dass außerhalb der schulischen Nutzungszeiten die volle Funktionalität gegeben ist (Appstore, Apple-ID, Nutzung von Abos, In-App-Käufen, etc.). Natürlich können Sie die Gerätefunktionalität über die Familienfreigabe prinzipiell auch zu Hause beschränken. Schulgeräte, die in Einzelfällen zur Verfügung gestellt werden, sind in der Nutzung stark eingeschränkt – so ist z.B. eine Installation von weiteren nicht vorinstallierten Apps nicht möglich. Die Nutzung ist auf rein schulische Aspekte beschränkt.
6. Muss das iPad jeden Tag mit in die Schule genommen werden?
Ja, an allen regulären Unterrichtstagen. Das Gerät und der Stift müssen einsatzbereit und vollständig aufgeladen sein.
7. Wie lange „hält“ das iPad? Wie lange kann ich es nutzen?
Wir kalkulieren mit mindestens vier Jahren regulärer schulischer Nutzungsdauer – also von Klasse 10 bis zum Abitur.
Das iPad wird nach der Schulzeit aus dem Device Enrollment Program (DEP) entfernt und ist ein vollständig privates Endgerät, das zu Hause weiter genutzt werden kann oder auch weiterverkauft werden kann.
8. Was ist, wenn mein Kind die Schule (frühzeitig) verlässt?
Das Gerät kann über die Schule und den Dienstleister aus der Verwaltung entfernt werden und ist anschließend somit für die ausschließlich private Nutzung frei. Das iPad verbleibt in Ihrem Eigentum und kann bei Bedarf auch weiter veräußert werden, die Geräte sind relativ wertstabil.
9. Können und dürfen die Geräte das schulische WLAN nutzen?
Ja, im Rahmen der geltenden WLAN-Nutzungsordnung.
Die Zugriffe auf Internet-Seiten werden im Schulnetz mit Datum und Uhrzeit, Fehlercode, Identifizierung des zugreifenden Rechners oder des Benutzers, Adresse der Seite, auf die zugegriffen wurde, Zahl der übertragenen Bytes, verwendete Software (Browser) sowie das eingesetzte Betriebssystem automatisiert protokolliert. Das Protokoll dient ausschließlich der Gewährleistung der Systemsicherheit, der Analyse und Korrektur von technischen Fehlern im System, der Optimierung des Netzes/der Systeme sowie zur statistischen Feststellung des Gesamtnutzungsvolumens und zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung.
10. Welche Apps sind auf den iPads?
Diese Frage kann nicht durch eine Aufzählung beantwortet werden. Der Schulträger übernimmt die datenschutzrechtliche Prüfung der installierten Apps, die für den Schulbetrieb zugelassen sind, und bezahlt diese für den Fall, dass sie nicht kostenfrei erworben werden können. Bei elternfinanzierten Geräten können zudem selbst installierte Apps hinzukommen, die jedoch nur für den privaten Gebrauch verwendet werden dürfen.
11. Was kann die Schule alles überwachen?
Es ist gewünscht, vorgesehen und notwendig, dass insbesondere im Unterricht Einschränkungen durch die entsprechende Lehrkraft vorgenommen werden können. Datenschutz steht bei der gesamten Architektur der Digitalisierung an der Marienschule stets ganz oben auf der Agenda und ist durch intensive Rücksprachen mit dem Schulträger und dessen Datenschutzdienstleister gesichert.
Die Geräte werden über ein zentrales Mobile Device Management (MDM) verwaltet und sind vorkonfiguriert. Das bedeutet, es sind Geräteeinstellungen und vorinstallierte Apps in einer Grundkonfiguration vorhanden. Der Schulträger behält sich gegenüber den Schülerinnen und Schülern vor, jederzeit Anpassungen der Tablet-Konfiguration vorzunehmen. Das MDM ermöglicht dem Administrator bzw. dem IT-Dienstleister folgende Gerätedaten einzusehen:
Gerätename, Modell-Name und -Nummer, Seriennummer/MAC/IP, iOS-Version, Apps, Ladezustand, Speicher: gesamt und verfügbar, Datum der Installation. Auch kann er bei Verlust oder Diebstahl Ortungsdienste in Anspruch nehmen, um das iPad zu deaktivieren. Der/die Nutzer/in wird über den Einsatz des Ortungsdienstes stets auf der iPad-Oberfläche in Kenntnis gesetzt. Auf die Bestimmungen des Katholischen Datenschutzgesetzes (KDG), seiner Durchführungsverordnung (KDG-DVO) sowie der Katholischen Datenschutzverordnung Schule (KDO-Schule) und der Verordnung des Landes NRW über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern (VO-DV I) in der jeweils geltenden Fassung wird verwiesen.
12. Sind die Daten, die auf dem iPad sind, sicher?
Das iPad muss durch eine Codesperre gesichert sein. Die Daten liegen in der Regel in der Nextcloud, so dass ein Backup automatisch erstellt wird und im Falle eines Verlustes/einer Beschädigung kein Datenverlust eintritt. Sämtliche Prozesse, Daten und Apps unterliegen strengen Vorgaben des kirchlichen Datenschutzgesetzes KDG, das noch engere Vorgaben macht als die DSGVO der europäischen Union, und werden datenschutzrechtlich überprüft.
LDmobile der Firma SBE ist mit dem Standort Deutschland ein europäisches Unternehmen und erfüllt die europäischen Datenschutzrichtlinien. Sowohl Daten, Dokumente als auch Bilder/Videomaterial, die in Apps, auf dem iPad oder in der Nextcloud gesichert werden, können von den Administratoren nicht eingesehen werden. Im Fall einer Ortung des Gerätes wird diese dem Nutzer zu dessen Schutz stets auf dem Homescreen angezeigt. Eine „Überwachung“ der Nutzerinnen und Nutzer ist weder durch die Lehrkräfte noch durch die Administratoren möglich. Der mit dem Datenschutz beauftragte Dienstleister ist das Sachverständigenbüro Mülot GmbH mit Sitz in Greven. Alle Apps und Prozesse sind durch sie geprüft.
13. Was, wenn das Gerät beschädigt oder defekt ist?
Bei elternfinanzierten Endgeräten liegt die Beseitigung des Schadens in Verantwortung der Eltern. Die Gesellschaft für digitale Bildung bietet optional entsprechende Versicherungspakete an. Bei schulischen Leihgeräten, die wir in Einzelfällen ausgeben, richtet sich die Haftung nach den entsprechenden Bedingungen.
Diese Bedingungen für die schulischen Leihgeräte lauten wie folgt: Die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten haften unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des iPads sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Schulträger als Eigentümer der Geräte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden oder sonstige Ansprüche, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder regelwidrigen Nutzung des iPads - insbesondere auch aus unzulässigen Downloads - ergeben. Wir empfehlen deshalb nachdrücklich den Abschluss einer privaten Geräte- bzw. Haftpflichtversicherung. Keine Haftung besteht hingegen für den Wertverlust, der durch die Abnutzung im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs bis zur Rückgabe des iPads eintritt. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung durch Dritte und bei Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl, Raub etc. sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, binnen 24 Stunden Anzeige bei der Polizei zu erstatten und der Schule das entsprechende Aktenzeichen mitzuteilen.
14. Was passiert im Falle eines Diebstahls?
Durch die Einbindung in das schulische MDM ist eine Verwendung nach dem Diebstahl faktisch ausgeschlossen. Das verringert die Diebstahlwahrscheinlichkeit. Es gibt selbstverständlich keinen Schutz vor Diebstahl oder Raub außerhalb der Schule, das Risiko ist jedoch ähnlich hoch wie bei der Mitnahme anderer technischer Endgeräte oder Wertgegenstände.
15. Gibt es ein iPad, welches die Schule empfehlen kann?
Ja und Nein. Das iPad der 11. Generation in der 128 GB Version wird für den schulischen Einsatz in jeder Hinsicht ausreichen – ggf. müssen bei einem Speicher von 128 GB aber regelmäßigere „Aufräumarbeiten“ (z.B. externes Speichern von Daten am Ende des Schuljahres) erfolgen als bei einem größeren Speicher. Ob ein anderes iPad für Sie geeigneter ist, liegt auch daran, wie das iPad privat genutzt werden soll.
16. Welches ist das richtige iPad für uns?
Unter dem folgenden Link finden sie eine Übersicht der unterschiedlichen iPad-Varianten. Sie können 3 unterschiedliche Geräte direkt miteinander vergleichen und so das richtige Gerät für Ihr Kind finden.









